Wie der Blog- und Telegram-Kanal-Betreiber am 29. Februar 2024 bereits ausführlich berichtete, verlief die mündliche Verhandlung einer an jenem Tag verhandelten, seit September 2021 vor dem Bayer. Verwaltungsgericht München anhängigen Untätigkeitsklage gegen die Landeshauptstadt München recht erfolgreich.
Die Kammer machte der Beklagten klar, dem Kläger habe unter Bezugnahme auf die DSGVO als Auskunft und Antwort sehr wohl mehr zugestanden.
Da (erst!) nach Klageerhebung seitens der Beklagten klargemacht wurde, daß sie die erheblich abweichende Einschätzung des Klägers zur der Person angedichteten „Staatsangehörigkeit“, noch dazu „Deutsch“, bei sich dauerhaft hinterlegt habe, war klägerseitig Bereitschaft zur Erledigterklärung signalisiert worden, wenn der Beklagten wegen der Untätigkeit die Verfahrenskosten auferlegt würden.
Der Vorsitzende respektierte dabei die Sicht des die Untätigkeit nicht hingenommen habenden geistig-beseelten Wesens, ein solches zu sein statt eine Person, welches nur kurz für das Verfahren die Rolle der (rechtlichen Fiktion) Person „Dr. Kutza“ eingenommen habe oder für diese auftrete, was auch aus dem schriftlich am 14. März 2024 zugegangenen Sitzungsprotokoll von der mündlichen Verhandlung (M 27 K 21.5514) hervorgeht.
Diese Niederschrift folgt, teilanonymisiert, hier: