Rechtsanwalt Lanz führt aus:
Nach augenscheinlich zähen Verhandlungen legten die Parteien mit dem 7. Februar 2018 den Entwurf eines Koalitionsvertrages vor, der an verschiedenen Stellen veröffentlicht wurde (so z.B. bei dem Tagesspiegel aber auch auf der Homepage der CDU). (…)
Es droht der „Pakt für den Rechtsstaat“
(…) Es ist befremdlich, dass diese doch so positiv besetzten Begriffe, zumindest aus Sicht des Autors als Strafverteidiger durch die, in der letzten Legislaturperiode umgesetzten Gesetzesvorhaben eine solch negative Wandlung erfahren haben. Die Formulierung „Pakt für den Rechtsstaat“ treibt dem Autor den Angstschweiss auf die Stirn. Darüber hinaus mutete die Überschrift „Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft“ wie ein Oxymoron an. Die Handlungsfähigkeit sei davon ausgenommen, aber ein starker Staat und eine freie Gesellschaft schließen sich nach hiesiger Meinung aus. Staat bedeutet, nicht unbedingt immer zu Unrecht, Kontrolle und Repression. Der Staat schränkt, mit mehr oder weniger guter Begründung ein. Eine freie Gesellschaft ist das Gegenteil. Nur wo der Staat sich zurückhält entstehen Freiräume.
(…) Auch die weiteren Vorhaben sind kaum nachvollziehbar.
„Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden.“
Missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge? Wann ist die Äußerung des Bedürfnisses der weiteren Sachaufklärung oder die Äußerung der Besorgnis darüber, dass das entscheidende Gericht nicht unvoreingenommen ist, in einem Rechtsstaat missbräuchlich? Diese Vorhaben sind völlig unverständlich und vor allen Dingen gefährlich. Die Rechtslage bewegt sich immer weiter auf ein Szenario zu, in dem das Gericht allein den Umfang der Beweisaufnahme bestimmt. Dies birgt die offensichtliche Gefahr, dass beispielswiese entlastende Beweis gar nicht zugelassen werden. Derartiges ist bereits aus totalitären Staaten bekannt. Wir nennen diese Verfahren „Schauprozesse“. (…)