„Person“ ist eine uralte juristische Erfindung, eine Fiktion. Persona, lateinisch, steht für Maske, Rolle – und personare, lateinisch, für durchklingen, widerhallen. Es wird also nicht mehr das ureigenste Selbst gezeigt und zum Ausdruck bracht, sondern nur noch ein vager Abklatsch, der davon doch erheblich abweicht, und das ist von Herrschenden seit langem auch genau so gewollt.
Die Einführung des Konzepts Person mag einst gewissen Sinn ergeben haben, um alte Zwänge, wie die Forderungen nach Blutrache und dergleichen in archaischen Gesellschaftsformen zu überwinden, und um „zivilisierter“ erscheinende, kodifizierte Regelungen mit begrenzter Haftung bei Übertritten und Verfehlungen anwenden zu können. Doch längst ist der Mißbrauchscharakter der Personifizierung von Menschen zu ihrer Unterdrückung dominant, und blieb zugleich weitläufig unerkannt.
Extremst schädlich weltweit war dann auch die verheerende Entwicklung, ausgerechnet Konzernen Personenrechte zu verleihen.
Im Kanonischen Recht des Vatikan lautet Canon 96: „Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.“
In der BRD läuft das über die Ausstellung der Geburtsurkunde, aber das alleine reicht noch nicht. Die massive Verschaukelung, Auspressung, Täuschung usw. erfolgt später.
Knaben und Mädchen dürfen noch nicht getäuscht werden
Ein Kinderreisepaß hierzulande hatte in den letzten Jahrzehnten erstaunlicherweise stets authentische Hoheitssymbole, insbesondere (komplette) Adler mit 6 Federn an jeder der beiden Schwingen, im Gegensatz etwa zu Personalausweisen mit jeweils 7, oder mit halb abgeschnittenen Adlern im Inneren der aktuellen (Erwachsenen-) Reisepässe. Die (selbsternannten, nur vorgeblichen) „Eliten“ halten, bei aller weit verbreiteten Bestialität und teuflischen Durchtriebenheit, durchaus oft bestimmte „Spielregeln“ ein, wohl aus karmischen Gründen. Dazu gehörte bislang, daß sie selbst Mädchen und Knaben (noch) nicht täuschen und betrügen dürfen. Selbst im Zuge des real existierenden Corona-Faschismus‘ verleiteten sie vielmehr (zombifizierte) „Leer“-Kräfte sowie „Elter-1“ und „Elter-2“ dazu, für sie die Drecksarbeit zu übernehmen und den Kleinen eine die Hirnentwicklung schädigende, traumatisierende, zutiefst schädliche Maske über Mund und Nase zu pressen, ihnen mit hochtoxischem EO „desinfizierte“ Teststäbchen in die Nase zu rammen usw.
Das ab morgen geltende Infektionsschutzgesetz läßt es entgegen der medialen Propaganda ausdrücklich zu, daß nicht gegen Masern „geimpfte“ Mädchen und Knaben durchaus die Schule besuchen, man begibt sich doch nicht freiwillig der exzellenten Mißbrauchsmöglichkeit der staatshörigen Indoktrination und frühsexualisierten Fehlerziehung.
Keine Meldepflicht für Neugeborene
Und der Nachwuchs muß im Gegensatz zum weitverbreitet herrschenden und medial herausposaunten Irrglauben NICHT bei einer Meldebehörde gemeldet werden.
Beweis: § 17 Absatz 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz: „Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.“
Anders formuliert, im klassischen Regelfall, wenn das neugeborene Menschlein bei der Mutter lebt, muss es NICHT (an)gemeldet werden! Ausdrücklich nicht! Punkt.
Tja, nur gibt es dann eben kein Kindergeld. Und so wird also selbst bei denen, die anfangen dies zu durchschauen, in aller Regel bei Nachwuchs dieser gemeldet, oder sollte es besser heißen „verkauft“? Behörden wollen die Anmeldung der Kleinen „auf Teufel komm raus“!
Und warum soll urplötzlich, ab dem Alter von 16 Jahren das mit der inexistenten Meldepflicht eigentlich anders sein und u.a. plötzlich das Innehaben eines Personalausweises oder Reisepasses (BRP) des „Bundes“ verpflichtend sein? Tja!
Das ergibt nur Sinn bei sinistren Absichten. Diese Dinger machen zur Person, jedenfalls den, der sich damit „identifiziert“ und „ausweist“ (Ausweisung aus dem originären Seins-Zustand?).
„Amtliche“ Ausweispapiere Perso und BRP führen expressis verbis bei den aufgedruckten Feldbezeichnungen die Kategorie NAME aus, während das Personalausweisgesetz verlangt, daß der Familienname darin zu stehen hat. Hmm. Und bei Staatsangehörigkeit steht kein Name eines Staates, anders als z.B. bei einem Reisepaß der USA, der Russ. Föderation oder selbst Österreichs, sondern das Adjektiv Deutsch. Dieses geht zurück auf eine im Zuge der Gleichschaltung verfassungswidrig zustande gekommene Verordnung von Adolf Hitler vom 05.02.1934. Ungeniert führt die BRD diese Pseudo-Staatsangehörigkeit fort und „nazifiziert“ damit ihre eigenen „Amtspersonen“ und die Ausweisträger. Wissentlich? Versteinertes Besatzungsrecht als „Dankeschön“ läßt jedenfalls grüßen…
Allerdings lassen Perso und BRP nur die Vermutung einer bestimmten Staatsangehörigkeit zu.
Besonders übel dran sind daher wohl Leute, die auf Bauernfängerei hereinfallen und sich zwecks „Befreiung“ einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen lassen. Sie beantragen schriftlich und mit Unterschrift, dass sie zumindest auch die Adolfsche, nazifizierende Pseudo-Staatsangehörigkeit besitzen. Somit ist dies bei ihnen nicht mehr nur Vermutung. Und da wundert sich noch jemand, daß Artikel 120 GG in Kraft bleibt? Bei Millionen von Adolf-Deutsch-Bekennenden? In den Vordrucktexten der Antragsformulare steht sinngemäß nämlich stets: „Ich besitze neben der deutschen Staatsangehörigkeit…“. Also auch bei denen, die z.B. meinen, im Antrag Preußen bei den Vorfahren aufführen zu müssen. Und diejenigen, die den Passus vorausschauend durchstreichen, erfahren keine Antragsbearbeitung, müssen aber auch keine 25 Euro für den Quark abdrücken. Ob sie dennoch in die Schublade „Reichsbürger“ gesteckt werden, bleibt unklar, steht aber durchaus zu vermuten.
Warum sollten Menschen, sofern sie sich als geistig-beseelte Wesen ansehen, denn eine „Staatsangehörigkeit“ besitzen? Das ist nur eine weitere Fiktion, eine fiktive Eigenschaft einer fiktiven Person. Aber wer auf solche Fessel-Spielchen und Sado-Maso-Herrschaftsspielchen steht, nur zu. Doch die Täuschung zum Zwecke der Schlechterbehandlung auch aller anderen ist eben von Übel.
Mit Perso und Paß „identifizieren“? Ach? Seid Ihr / Sind Sie denn identisch mit einem Stück Papier oder Plastik? So, so.
§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“
„Wer“ ist ein Fragepronomen (allenfalls etwas in Juristendeutsch, das sich auf Personen bezieht). „Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät?“, so die „echte“ Zeichentrick-Person Paulchen Panther, also nicht die geheimdienstlich nachgemachte, um irgendwelche Morde der angeblichen, flugs ersonnenen „NSU“ in die Schuhe zu schieben.
„Wer bin ich?“ – „Erkenne Dich selbst!“
„Wer hat etwas nach dem Einzug anzumelden?“ Die (verdeckte) Frage bleibt „gesetzlich“ unbeantwortet. Vielleicht „niemand“? No-body? No (wo)man! Perhaps persons?
Wikipedia: “In den USA besteht keine Meldepflicht, Meldeämter im engeren Sinne gibt es deshalb nicht. Wer an Wahlen teilnehmen will, muss sich zuvor selbst um die Eintragung in das örtliche Wählerverzeichnis bemühen; dieses darf dann aber nur zur Durchführung der Wahlen und zur Besetzung von Geschworenengerichten verwendet werden.“
Aber im „besten Deutschland aller Zeiten“, im „voll souveränen“ (prust…) „vereinigten Deutschland“, da wurden vor einigen Jahren – unter Degradierung von Vermietern zum Büttel – die Bestimmungen zur Gatter-Haltung der hiesigen Deutsch-Schäfchen verschärft:
Eine Meldepflicht über den Ein- und Auszug eines Mieters, die 13 Jahre zuvor abgeschafft worden war, wurde mal eben, mit Inkrafttreten des (neuen) Melderechts, wieder eingeführt.
Bei einem Verstoß gegen das neue Melderecht droht nämlich ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Das soll für den Mieter gelten, wenn er die Meldefrist versäumt, aber auch für den Vermieter, wenn er die Bestätigung nicht rechtzeitig oder gar nicht ausstellt. Und Vermietern, die Scheinadressen anbieten, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. So jedenfalls die für Personen und an Staaten Glaubende geltenden Bestimmungen.
Nachtrag: Woher kommt wohl auf hiesigem Gebiet die (Personal-)Ausweispflicht?
Von Adolf natürlich. Das hieß damals „Kennkarte“. Wikipedia:
„Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als ‚allgemeiner polizeilicher Inlandausweis‘ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft.
Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15.
Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland
hatten. Zuständig für Entgegennahme der Anträge waren die Ortspolizeibehörden,
für die Ausstellung die Passbehörden.
In der Verordnung war die Einführung der Kennkartenpflicht für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen durch den Reichsminister des Innern ermächtigt. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung wurde durch drei Bekanntmachungen vom 23. Juli 1938 (RGBl. I S. 921 ff.) eine Kennkartenpflicht eingeführt für
- männliche deutsche Staatsangehörige binnen dreier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintritt in das Wehrpflichtverhältnis),
- deutsche Staatsangehörige über 15 Jahre Lebensalter bei Antragstellung für Ausweise im ‚kleinen Grenzverkehr‘, und
- Juden im Sinne der Definition der ‚Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz‚.
Für letztere enthielt die Bekanntmachung eine Reihe ergänzender Vorschriften:
- Juden hatten bei der Antragstellung auf diese Eigenschaft hinzuweisen,
- nach Vollendung des 15. Lebensjahrs hatten sie sich auf amtliches Verlangen stets durch eine Kennkarte auszuweisen,
- sie hatten im amtlichen Verkehr stets auf diese Eigenschaft hinzuweisen und die Kennkarte vorzulegen“