Promovierter Psychologe (50) soll Ende Nov. 2014 einen sich selbst so nennenden „Vollziehungsbeamten beim Amtsgericht“, der für die „GEZ“ vollstrecken wollte, versucht haben zu erpressen.
vom Mann ralph bernhard, repräsentierend die Person „Dr. rer. nat. R. B. Kutza“
Der Vorwurf lautete, durch die Verwendung eines „Vertrags über Schadensersatz “ gegenüber dem Möchtegern-Geldeintreiber sei dieser bedroht worden. Dessen Auftraggeber, dem Beitragsservice, habe zudem eine Vermögenseinbuße gedroht, weil der Psychologe nicht einfach auf Knopfdruck 197,07 € an einen Wildfremden abdrücken wollte. Er war dazu mit einigen dürftigen Zeilen auf einem windigen DIN-A4-Blatt in einem unförmlich geschickten Brief aufgefordert worden. Der Schrieb war nicht eigenhändig unterschrieben, wies keinen Siegelstempel auf und enthielt keinerlei glaubhaft machende Anlagen (üblich ist, dass Rundfunkanstalten Unterlagen wie sog. Ausstandsverzeichnisse extra für den angeblichen „Schuldner“ über einen zwangsvollstrecken wollenden Gerichtsvollzieher zustellen lassen). Noch dazu waren einige krasse Sprachfehler im Anschreiben des Möchtegern-Geldeintreibers enthalten. Und die Münchner Polizei hatte über die Münchner Boulevardpresse damals erst kurz zuvor vor Betrügern gewarnt, die die Angst der Leute vor GEZ-Häschern dreist durch Täuschung trittbrettfahrend auszunutzen versuchten. Der Absender des für den Fall der Nichtzahlung einiges androhenden (z.B. Haft) Schriebs erhielt von dem Akademiker eine detaillierte Erwiderung mit Anlagen. Er möge bitte erst nachweisen, hoheitlich unterwegs zu sein. Der Beitragsservice sei nicht rechtsfähig, ob er ernstlich glaube, dieser statt dem Bayerischen Rundfunk könne eine Zwangsvollstreckung initiieren.
Es folgten Verweise auf einen früheren Beschluss des LG Tübingen (vor dem Kassieren durch den BGH), auf das sog. bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz, das ausdrücklich besage, es gelte nicht für den Bayerischen Rundfunk, weshalb dessen Schreiben ohne Unterschrift und Namensnennungen keine (behördlich-amtlichen) Bescheide sein könnten, und erst recht keine vollstreckbaren Titel. Auch das Bundesverfassungsgericht wurde von Ende 2012 zitiert, wonach öffentlich-rechtliche Institutionen nicht vollstreckungsrechtlich privilegiert seien. Es bestehe im übrigen aber bzgl. einer Vermögensauskunft Einverständnis damit, gem. ZPO von einem Richter über die Bedeutung des Eides belehrt zu werden.
Das Schreiben des sog. Vollziehungsbeamten werde handelsrechtlich als Angebot aufgefasst, der beiliegende Schadensersatzvertrag sei ein Gegenangebot. Je nach seinem Verhalten könne dieser konkludent wirksam werden.
Jener Vertrag war – ausdrücklich und ausschließlich! – potentiell gerichtet an „alle als Firmen auftretenden Unternehmen der Verwaltung BRD“ wie z.B. (vorgeblich) Amtsgericht (…) und deren Mitarbeiter und Bedienstete. Aus einem wichtigen Vertragspassus ergab sich zudem, er regele nur Sachverhalte, in denen das Gegenüber tatsächlich nicht zu hoheitlichem Handeln berechtigt sei.
Der Amtsgerichtspräsident höchstselbst gab sich die Ehre, keine zwei Wochen später Strafanzeige zu erstatten. Was mag dieser kurz vor dem Ruhestand Stehende nur geraucht haben, als er über den in München geborenen, promovierten, völlig unbescholtenen Psychologen schrieb: „Er negiert die BRD samt Rechtsordnung“? Unmittelbar zuvor hatte eine „weitere geschäftsführende Richterin“ ihrem Chef reihenweise Unterstellungen über diesen Akademiker geschrieben, die dann bald darauf fast wortwörtlich die sog. Staatsanwaltschaft München I übernahm. Das ist offenbar vorbildliche „Gewaltenteilung auf Bayerisch“. Das sog. Amtsgericht war hier also Arbeitgeber des vorgeblich Erpressten, zugleich aber auch Ankläger (für die engen Kollegen der Exekutive bzw. Staatsanwaltschaft vor- und ausformulierend) und dann fast zweieinhalb Jahre später in einem gesinnungspolitischen Schauspiel ersten Ranges auch verurteilend. Damit nicht genug: Die 35-jährige „Richterin“ war zuvor jahrelang bei just dieser anklagenden Staatsanwaltschaft gewesen und sie wußte bei der „Hauptverhandlung“ am 2. März 2017, daß ihr neuer oberster Chef (Präsident) eine Abstrafung wünsche. Vorbildliche Unbefangenheit also (da sollten sich Putin & Co. mal ´ne Scheibe abschneiden)! Jedenfalls im ausdrücklich nur „Verwaltungsgebiet“ seienden Bayern, so hatte es der Oberkommandierende der alliierten Expeditionsstreitkräfte und spätere US-Präsident Eisenhower 1945 in „Proklamation Nr. 2“ bis heute gültig bestimmt.
Das implizit seinen Status als Unternehmen einräumende Amtsgericht nahm erkennbar den Vertrag für bare Münze, sonst hätte die Verurteilung über 40 Tagessätze schließlich nicht passieren können.
Danke für dieses lange überfällige Eingeständnis, liebes Amtsgericht! Aber hier ohne Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen jemanden abzuzocken zu versuchen, das geht gar nicht!
Da der Beschuldigte stets erklärt hatte, keine Firmen-, Privat-, Handels-, Ausnahme- oder Sondergerichte zu akzeptieren, was man dreist überging, wurde gegen das absurde „Urteil im Namen des Volkes“, das natürlich nie und nimmer hätte verkündet werden dürfen, inzwischen „Rechtsmittel“ eingelegt. Aber auch handelsrechtliche Gegenschritte und internationale Wege bleiben vorbehalten. Die junge „Staatsanwältin“ entblödete sich nicht, dem ohne Rechtsanwalt auftretenden Menschen, der den „Angeklagten“ repräsentierte und der ein Gymnasium nahe München besucht hatte, das nach einem Mitglied der „Weißen Rose“ benannt ist, was ihm noch heute wichtig erscheint, nach fast 3 Stunden „Verhandlung“ in ihrem „Plädoyer“ eine „erhebliche kriminelle Energie“ anzudichten. Daraufhin brach im sehr gut besuchten Sitzungssaal umgehend schallendes Gelächter aus. Die 35-jährige „Richterin“, die atemberaubend und bayerisch vorbildlich „rechtsstaatlich“ keinen einzigen der seit langem vorgelegten 13 Beweisanträge samt mehrerer zu ladender Entlastungszeugen und keinerlei Beweismittel zu Gunsten des Angeklagten zuließ (!), fühlte sich sichtlich nicht ganz wohl in ihrer Haut, aber als zum Jahreswechsel die Leitung der sog. Staatsanwaltschaft binnen weniger Wochen gleich drei Mal nachhakte, wie der Sachstand sei (gemeint wohl: warum man nicht nach deutlich mehr als 2 Jahren seit der „Tat“ endlich terminiere/aburteile), machte sie erkennbar „artig“, was von oben erwartet wurde. Obwohl am Donnerstag keinen Sitzungstag habend, wurde nun flugs ein außerordentlicher Termin anberaumt.
Zur Verhandlung hatte sie außerdem wie bei einem hochgefährlichen „Staatsfeind Nr. 1“ massive Sicherheitsmaßnahmen „verfügt“. Der Steuerzahler-Michl durfte gezählte 14 Uniformierte der „Gerichtspolizei“ finanzieren! Nur wer einen gültigen Lichtbildausweis dabei hatte, wurde eingelassen. Alles mit sich Geführte (Stifte, Blöcke, Smartphones, …) musste von gut zwei Dutzend Einlass fordernden Prozessbeobachtern in Plastikboxen abgegeben werden. Deren Ausweise wurden überdies kopiert; vielleicht damit das Maasmännchen und seine Ex-Stasi-Anetta wieder Nachschub zum Absondern teils grotesk aufgebauschter Befürchtungen haben können, wer weiß das schon genau?
Ob sich jedoch die politischen Hetzjagd-Auftraggeber einen Gefallen getan haben, ist mehr als fraglich. Dieses krasse gesellschaftspolitische Eigentor hat viel eher das Zeug dazu, die sog. Justiz in Bayern (und darüber hinaus) bis zur Kenntlichkeit dessen, was sie in Wirklichkeit längst nurmehr ist, zu entlarven. Im Interesse derer, „die schon länger hier leben“ (O-Ton von NSA-Untersuchungsausschuss-Profiveräpplerin „Mein Name ist Angela Dorothea Kasner“), schaffen wir das!