Aus der allseits beliebten Serie im Don-Quijote-Windmühlenkampf bundesdeutscher Behörden gegen herbeiphantasierte „Reichsbürger“ gibt es Neues zu berichten.

Die Protagonistin, die inzwischen ihren einstigen Arbeitgeber Hauptzollamt München verlassen hatte, um etwas vorzeitig in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen, geriet erneut ins Visier der Behörden, als sie im Oktober 2020 in einem Bio-Supermarkt in München ohne Gesichtswindel einkaufen war. Sie verträgt das „Maskentragen“ schlicht nicht, findet es aber zudem auch entsetzlich. Man hörte es in den letzten zwei Jahren übrigens häufig: Ausgerechnet Besitzer von Bioläden sind überdurchschnittlich häufig und geradezu fanatisch „coronanazi“-mäßig unterwegs, sie gängelten gleichsam ihre Kundschaft noch deutlich mehr und nachdrücklicher als etwa Filialleiter herkömmlicher Supermarktketten von wegen angeblich rigide durchzusetzendem Maskenzwang. Der war und ist zwar völlig unnütz und sogar massiv gesundheitsschädlich für die Träger des Unsinns, aber sie wollen halt so sehr glauben, dass sich ständig selbst widersprechende, nach wenigen Wochen regelmäßig widerlegte und dennoch allzu gerne dampfplaudernde „Experten“ wie Dr.Osten oder die „Gesundheitsminister“ Spahn oder Lauterbach sie vor dem gar schrecklichen Killervirus „SARS-CoV-2“ retten, das zwar nie wissenschaftlich nachgewiesen wurde, doch vor dem man sich so schön gruseln kann, jedenfalls wenn man sich der schamlosen, generalstabsmäßig durchgezogenen Angstmacherei von Medien und Politikern, wohl auf Weisung ultrareicher Milliardäre als steuernder Puppenspieler im Hintergrund, willfährig, feige und eigentlich hochnotpeinlich hingibt.

Nun, es kam, wie es kommen musste. Der Lebensmittelladenbesitzer rief offenbar die Polizei. Diese interessierte sich nicht für die mündliche Glaubhaftmachung der Protagonistin (also der angeblichen „Reichsbürgerin“), wonach sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen könne. Das interessiere nicht. Einzig ein vom Maskentragen befreiendes Arztattest würde akzeptiert, sie solle es aushändigen, sofern sie eines besitze. Daraufhin händigte sie es aus, und verlangte es aber als ihr Eigentum gleich darauf zurück. Die beiden Polizeibeamten gaben es ihr zwar zurück, nahmen dann aber überraschenderweise dennoch ihre Personalien auf. Und so nahm denn der Wahnsinn seinen Lauf. Letztlich flatterte im März 2021 ein Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferats München bei der Heldin in dieser never ending story herein. Man wollte 250 Euro an sog. Bußgeld zuzüglich 28,50 EUR an Verwaltungsgebühren von ihr. Dem widersprach sie fristgerecht, zunächst ohne Gründe.

Bussgeldbescheid_Biomarkt_23.10.2020-anonymisiert-1

Weitere Monate später kam es dann im Mai 2022 prompt zu einer förmlichen Ladung zu einer Bußgeldgerichtsverhandlung. Diese hätte am 26. September 2022 am AG München sein sollen.

Die Betroffene, die sich nun um eine neueres Befreiungsattest, das den aktuellen Kriterien im Freistaat Bayern genügen würde, bei einem Arzt bemühte und auch eines erhielt, teilte Anfang Juli 2022 dem Amtsgericht mit: Sie sei befreit, der Vorgang wäre nicht korrekt dargelegt worden, das Verfahren möge eingestellt werden, so wie in einem sehr vergleichbaren Fall wenige Tage zuvor bei ebenfalls dem Amtsgericht München auch schon.

Schreiben-an-AG-Mue.-in-OWi-Sache-07.07.2022-anonymisiert

Und siehe da, es folgte nun, d.h. am 17. August 2022, erfreulicherweise ein amtsgerichtlicher Einstellungsbeschluss ohne Auflagen. Etwaige „nötige Auslagen“ hatte die Heldin der Serie mit dem noch festzulegenden Titel (evtl. „Wie sich Behörden im Kampf gegen erfundene ‚Reichsbürger‘ selbst zum Narren machen“?) nicht, da sie insbesondere keinen Rechtsanwalt mandatiert hatte. Der Blogbetreiber, der sie kennt, hat den Vorgang unentgeltlich ein wenig „begleitet“, Ehrensache.

Beschluss_AG_Muenchen-v.-17.8.22-wg.-OWi-Maskenverstoss-anonymsiert


Und so spart die Betroffene und Protagonistin sich den unnötigen Zeitaufwand des Aufsuchens des Gerichts zwecks der – mittlerweile abgesagten und hinfälligen – Bußgeldverhandlung vor der Bußgeldrichterin. Eine richtige Entscheidung! Gut so!

Wer sich noch für Näheres interessieren sollte: Hier geht´s zum „5:0“-Beitrag und hier zum „4:0“-Beitrag bezüglich der rechtlichen Auseinandersetzungen jener vorgeblichen „Reichsbürgerin“ gegen verbissen und zuweilen verblendet agierende „BRD-Behörden“. Beim hier nachzulesenden 3:0 war es um eine Strafsache wegen eines angeblich beschädigten CSU-Wahlplakats gegangen, doch ist im dortigen Blog-Artikel auch das 2:0 erwähnt, wo eine gesetzliche Krankenkasse frech versucht hatte, schlagartig kein Krankengeld mehr auszuzahlen, damit allerdings scheiterte, als die Protagonistin vor das Sozialgericht München zog. Das hier nachzulesende 1:0ergänzend auch hier nachzulesen – hatte eine gewonnene Kündigungsschutzklage gegen das Hauptzollamt München (weil dieses eine außerordentliche fristlose Kündigung ausgesprochen hatte) vor dem Arbeitsgericht München zum Inhalt.

Von rbk