Der Betreiber dieses Blogs hat schon wiederholt in eigener Sache über das unvorstellbare Fehlverhalten der bayerischen Justiz berichtet. So wurde etwa hier seine Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg dargelegt, die nach einem ersten „rechtskräftigen“ Urteil wegen eines angeblich begangenen untauglichen Versuchs einer Erpressung eingelegt worden war. Zuvor war natürlich nach durchlaufenem Instanzenweg (Anhörungsrüge erhoben und) Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, alles übrigens ohne Rechtsanwalt.
Beides scheiterte, ohne dass rechtliches Gehör gewährt worden wäre, denn es gab keinerlei Begründung oder inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorgebrachten.
Über ein weiteres Erpressungsverfahren, das die bayerische Justiz ab Anfang 2017 initiierte, wurde hingegen auf diesem Blog noch nicht vergleichbar ausführlich berichtet.
Es ist daher nun an der Zeit, dies „ausgleichend“ zu ändern, und zwar mittels der Vorstellung des Ende Januar 2023 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts München I gegebenen Wiederaufnahmeantrags gegen eine zweite als „rechtskräftig“ geltende Verurteilung wegen angeblich gleich dreier untauglicher Versuche einer Erpressung. War im ersten Verfahren das vermeintliche „Opfer“ (im November 2014! Erstinstanzlich verhandelt wurde über die angebliche „Tat“ im März 2017!) ein sog. Vollziehungsbeamter beim Amtsgericht München gewesen, so sollen nun, um den Jahreswechsel 2016/17, drei Volljuristen im Dienste des Freistaats Bayern mit jeweils jahrzehntelanger Berufserfahrung vom Blogbetreiber als Ziel von Erpressungsversuchen auserkoren worden sein. Nämlich: Eine Richterin einer Zivilkammer des Landgerichts München I (dieser Teil-Vorgang hatte, wie das erste Strafverfahren, einen Rundfunkbeitragshintergrund), der damalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Bamberg (bald nach Initiierung des infamen zweiten Strafverfahrens vom damaligen Justizminister Bausback zum Generalstaatsanwalt in Nürnberg befördert, sowie die damalige Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Deggendorf (bald nach Initiierung des „Sammel“-Strafverfahrens von Bausback zur Direktorin des Amtsgerichts Passau befördert). Ohnehin schien Bausback im Blogbetreiber so etwas wie einen persönlichen Feind zu sehen, auf den er die Staatsanwaltschaft München I zur Treibjagd ansetzen ließ. Die beiden anderen Vorgänge der drei tatmehrheitlichen Vorwürfe hatten als Hintergrund zwei Vorgänge aus dem Jahr 2015 zu sog. Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von 70 EUR und 100 EUR. Nichts Dramatisches also. Und doch war daran objektiv so einiges Grundsätzliche auszusetzen gewesen.
Was aber höchstens als provozierend oder evtl. unhöflich oder leicht spöttisch angesehen werden konnte, mithin keineswegs als Straftat eines Feindes des Staates oder gar von einem „Lahmleger“ (!) des Staates, doch wurde es unglaublich aufgeblasen. Zur Verurteilung war es in beiden Strafverfahren in jeweils allen Instanzen nötig, Willkür walten zu lassen und rechtliches Gehör konsequent zu versagen, sowie Aussagen und Tatsachen in ihr glattes Gegenteil zu verkehren. Besonders „charmant“ war im zweiten Berufungsverfahren u.a. der Umgang der Justiz damit, dass der Blogbetreiber zur Verteidigung der angeklagten Person am zweiten von drei Berufungsverhandlungstagen eine Tonaufzeichnung einer Wohnungsdurchsuchung (am 13.09.2017) ins Verfahren einbringen wollte. Damit wäre es möglich gewesen, dass relevante uneidliche Zeugenaussagen eines Kriminaloberkommissars als Belastungszeuge am ersten Verhandlungstag (09.10.2019) als Falschaussage entlarvt worden wären. Mit anderen Worten: Das durfte nicht passieren! Die Vorsitzende Richterin nahm am Vormittag weder eine gebrannte CD mit der Tonaufzeichnung noch ein Kurztranskript in Papierform dazu an. Mittags telefonierte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsrichter und holte sich telefonisch grünes Licht für eine weitere Wohnungsdurchsuchung, während nachmittags die Verhandlung weiterlief. Kurz vor halb vier kam ein zusätzlicher Justizwachtmeister in den Sitzungssaal, ging zur Vorsitzenden und flüsterte ihr etwas zu. Offenbar war das etwas wie, es könne nun losgehen, es sei alles am Laufen (die Wohnungsdurchsuchung habe begonnen). Wenige Minuten später unterbrach ohne erkennbaren prozessrelevanten Grund die Vorsitzende die Sitzung. Sie entschwand mit den beiden Schöffen ins Richterzimmer. Mehrere Justizwachtmeister trieben grob die mehr als ein Dutzend Prozessbeobachter hinaus und sogar vom direkten Flurbereich vor dem Saal recht weit weg. Nur der Blogbetreiber wurde am Verlassen gehindert. Mehrere Justizwachtmeister umringten ihn. Zur Steigerung der Dramaturgie zog ein weiterer von ihnen die Vorhänge der Fensterfront des Sitzungssaales zu. Das sollte offenbar psychologisch etwas signalisieren wie: „Damit keiner sehen kann, was wir nötigenfalls gleich mit Dir machen.“
Dann wurde er zum x-ten Male an dem Tag durchsucht. Nicht nur am Haupteingang zum Gerichtsgebäude, sondern auch vor dem Sitzungssaal, wo eine Zugangsschleuse errichtet worden war, bei der alle – auch die Prozessbeobachter / Zuschauer – suchendes Abtasten erdulden mussten. Überdies auch noch solch infame „Leckereien“ wie „Kopierenlassen eines amtlichen Ausweisdokuments“ (Personalausweis, Reisepass), Abgabe von Handys/Smartphones, elektronischen Geräten, Brieftaschen, Schlüsselbünden, Notizblöcken, Kugelschreibern, Bleistiften, usw. Das System hat erkennbar panische Angst davor, dass die Öffentlichkeit erfährt, was in bayerischen Gerichtssälen unter rechtsstaatlichen Strafprozessen verstanden wird, nämlich in Wirklichkeit oftmals gesinnungspolitische Schauprozesse bei Anwendung verfassungswidrigen Feindstrafrechts.
Nach dem erneuten Abtasten und der nachgerade absurden Frage, ob der Blogbetreiber ein Aufnahmegerät mit sich führe (was schon mehrfach in den Stunden davor entdeckt und einkassiert worden wäre an jenem 11.10.2019), wurde der Blogbetreiber dazu genötigt, die gebrannte CD mit der Tonaufzeichnung und das Kurztranskript dazu auszuhändigen. Ein Sicherstellungsprotokoll erhielt er rechtswidrig übrigens nicht ausgehändigt.
Sodann offenbarte – ohne ausreichende Rechtsbelehrung wohlgemerkt – der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, dass wegen des Verdachts einer Straftat (Verletzung der Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes der drei Polizeibeamten bei der Wohnungsdurchsuchung am 13.09.2017) im Moment eine weitere Wohnungsdurchsuchung stattfinde (von eben jener Truppe, deren Ranghöchster beim ersten Mal mit dabei gewesen war, und der damals zwei Wochen darauf am 28.09.2017 eine krass grundrechtswidrige Razzia in einer Gaststätte in München-Feldmoching als Einsatzleiter befehligt hatte). Es würden laut Staatsanwalt gerade alle Computer, Speichergeräte, Handys usw. zusammengetragen. Man suche das Aufzeichnungsgerät, mit dem die Tonaufzeichnung erstellt worden wäre. Der Blogbetreiber erbat einen Anruf bei (s)einem Rechtsanwalt (in anderer Angelegenheit). Das durfte er auch ungestört auf dem Flur versuchen, erreichte diesen aber nicht. So ging er zurück in den Sitzungssaal und entschied sich spontan dazu, zu offenbaren, dass ein Smartphone das Aufzeichnungsgerät war und wo sich dieses in der Wohnung befinde. Nach zwei Telefonaten mit den beiden Polizeibeamten in der Wohnung entschied der Staatsanwalt, dass die übrigen Geräte in der Wohnung verbleiben dürften. Das weitere, neu angezettelte Verfahren (wg. Vertraulichkeit des Wortes) wurde über ein Jahr später übrigens vom Amtsgericht ohne Verhandlung eingestellt.
Dieser Exkurs soll nur einmal einen atmosphärischen Eindruck vermitteln von dem, was man mit vorgeblichen „Reichsbürgern“ so alles treibt in bundesdeutschen und insbesondere bayerischen Strafgerichten.
Wer das erlebte, und sei es „nur“ als Prozessbeobachter / Zuschauer, der weiß um den Charakter des hiesigen „Rechtsstaats“ Bescheid. Und das bereits Monate und Jahre VOR Beginn des Corona-Wahnsinns bzw. Corona-Faschismus, bei denen so etwas dann Abertausende ebenfalls in anderer und doch ähnlicher Weise vor „Gericht“ erleben „durften“.
Was im zweiten Erpressungsstrafverfahren an rechtsstaatlichen Pervertierungen und Ungeheuerlichkeiten erstinstanzlich gelaufen war (z.B. Androhung von Ordnungshaft, wenn gewagt würde, weitere Beweisanträge zu stellen!), geht sprichwörtlich auf „keine Kuhhaut“ und wurde im Blog schon hier vorgestellt.
Ach, fast wäre es untergegangen: Die 33-seitige Berufungsbegründung im zweiten Strafverfahren, welche sowohl vorab per Fax ans Gericht gesendet wurde (laut Sendebericht erfolgreich) und gleichentags in den Nachtbriefkasten eingeworfen wurde, war nicht in der Prozessakte, wie sich in einer Akteneinsicht kurz vor der Berufungsverhandlung herausstellte. Man hatte diese also einfach „entsorgt“ (was natürlich kriminell und eine Straftat ist), was aber weder die Vorsitzende noch die Staatsanwaltschaft auch nur im geringsten „juckte“.
Hier also die Niederschrift des Wiederaufnahmeantrags gegen die Verurteilung, bei der eine Gesamtstrafenbildung (d.h. unter Einbeziehung des Urteils des ersten Erpressungsverfahrens) vorgenommen worden war. Zu dem Wiederaufnahmeantrag wurde auch über 7 Monate später übrigens noch immer kein Aktenzeichen mitgeteilt.